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Grundstück vermessen: Kosten berechnen und Preise im Überblick

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  • Vor 11 Stunden veröffentlicht

Baunebenkosten

Grundstück vermessen: Kosten berechnen

Art der Vermessung
Bauwert (reine Baukosten)

Baukosten ohne Grundstück, aus Bauvertrag oder Bauantrag.

Grundstücksfläche
Bodenrichtwert
€/m²

Kostenlos im BORIS-Portal Ihres Bundeslandes abrufbar.

Anzahl Grenzpunkte4

Zahl der neu zu setzenden oder festzustellenden Grenzpunkte.

Geschätzte Kosten (brutto)

1.710 – 2.310

Orientierung inkl. 19 % USt.

Bemessungsgrundlage
300.000 €
Grundlage ist der
Bauwert
Mittlerer Richtwert
2.010 €
Beauftragung
ÖbVI
Gut zu wissen: Die Vermessung ist eine hoheitliche Aufgabe, deren Gebühren jedes Bundesland in einer eigenen Verordnung festlegt. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es daher nicht. Maßgeblich sind bei Gebäudevermessungen der Bauwert, bei Grundstücksvermessungen der Bodenwert sowie die Zahl der Grenzpunkte. Die verbindliche Gebühr steht erst im Bescheid Ihres ÖbVI.

Unverbindliche Schätzung auf Basis repräsentativer Gebührenordnungen. Je nach Bundesland, Aufwand und Anbieter sind Abweichungen normal. Für ein verbindliches Angebot wenden Sie sich an ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro.

Ein Grundstück vermessen zu lassen kostet in Deutschland je nach Anlass zwischen etwa 500 und 3.700 Euro. Eine Gebäudeeinmessung nach dem Neubau liegt meist bei rund 1.700 bis 2.200 Euro, eine Grenzvermessung bei etwa 850 bis 1.900 Euro und eine Teilungsvermessung bei 2.600 bis 3.700 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach der Vermessungsart, dem Wert des Objekts und dem Bundesland. Der Rechner auf dieser Seite liefert für Ihren Fall eine schnelle Orientierung.

Was kostet es, ein Grundstück vermessen zu lassen?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die Kosten stark vom Anlass abhängen. Als grobe Richtwerte gelten diese Bruttobeträge bei einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, jeweils inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer:

  • Gebäudeeinmessung: rund 1.700 bis 2.200 Euro bei einem üblichen Einfamilienhaus
  • Amtlicher Lageplan zum Bauantrag: etwa 1.200 bis 1.700 Euro
  • Grenzanzeige: ungefähr 600 bis 1.200 Euro
  • Grenzvermessung und Grenzfeststellung: etwa 850 bis 1.900 Euro
  • Teilungsvermessung: rund 2.600 bis 3.700 Euro

Die Preisunterschiede erklären sich durch den Aufwand. Eine Grenzanzeige ist günstig, weil nur vorhandene Grenzpunkte überprüft werden. Bei einer Grenzfeststellung müssen Grenzsteine neu gesetzt und rechtlich gesichert werden. Am teuersten sind Teilungsvermessungen und amtliche Lagepläne, da hier umfangreiche Messungen, Berechnungen und Einträge ins Liegenschaftskataster nötig sind.

Wovon die Vermessungskosten abhängen

Drei Faktoren bestimmen den Preis. Der erste ist der Wert des Objekts. Bei Gebäudevermessungen zählt der Bauwert, also die reinen Baukosten ohne das Grundstück. Bei Grundstücksvermessungen ist der Bodenwert maßgeblich. Diesen ermitteln Sie, indem Sie den Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter mit der Grundstücksfläche multiplizieren. Den Bodenrichtwert liefert kostenlos das BORIS-Portal Ihres Bundeslandes.

Der zweite Faktor ist die Zahl der Grenzpunkte. Je mehr Grenzsteine festgestellt oder neu gesetzt werden müssen, desto höher fällt die Gebühr aus. Bei Grenz- und Teilungsvermessungen kommt für jeden Punkt ein Aufschlag hinzu. Der dritte Faktor ist das Bundesland, denn jedes Land hat seine eigene Gebührenordnung.

Zusätzlich spielen der reine Zeitaufwand und die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle. Ein unübersichtliches Gelände, verlorene Grenzsteine oder eine große Zahl beteiligter Nachbarn können den Aufwand und damit den Preis erhöhen.

Die Vermessungsarten im Überblick

Gebäudeeinmessung

Nach der Fertigstellung eines Neubaus muss das Gebäude in das Liegenschaftskataster eingetragen werden. In den meisten Bundesländern ist diese Einmessung Pflicht. Sie stellt sicher, dass Lage und Größe des Hauses amtlich erfasst sind. Bemessungsgrundlage ist der Bauwert, also die Baukosten ohne Grundstück.

Amtlicher Lageplan

Für den Bauantrag verlangt die Bauaufsicht in der Regel einen objektbezogenen Lageplan vom Vermessungsbüro. Er zeigt das geplante Gebäude im Verhältnis zu den Grundstücksgrenzen und den Nachbargebäuden. Auch hier bemisst sich die Gebühr nach dem Bauwert, sie liegt meist etwas unter der vollständigen Einmessung.

Grenzvermessung und Grenzfeststellung

Eine Grenzvermessung wird nötig, wenn der Grenzverlauf unklar ist oder Grenzsteine fehlen. Vor Ort gleicht der Vermesser die Angaben mit dem Kataster ab, setzt fehlende Grenzsteine neu und korrigiert falsch platzierte Abmarkungen. Bei der Grenzfeststellung werden Grenzen erstmals oder mit modernen Methoden neu festgelegt und durch Grenzmarkierungen gesichert. In beiden Fällen folgt ein Grenztermin, bei dem die betroffenen Nachbarn den Verlauf anerkennen.

Grenzanzeige

Die Grenzanzeige ist die günstigste Variante. Der Vermesser prüft die vorhandenen Grenzpunkte anhand der Katasterdaten und macht sie sichtbar, ohne sie zu korrigieren oder neu einzutragen. Sie ist rechtlich unverbindlich und eignet sich, wenn Sie sich nur einen Überblick über den Grenzverlauf verschaffen möchten.

Teilungsvermessung

Soll ein Grundstück geteilt werden, etwa weil ein Bauplatz abgetrennt und verkauft wird, ist eine Teilungsvermessung erforderlich. Aus einem Flurstück entstehen dabei zwei oder mehr neue Flurstücke. Der Vermesser setzt neue Abmarkungen, der Eigentümer bestätigt die neue Grenzziehung in einer Grenzniederschrift, und die Daten gehen anschließend ins Grundbuch. Diese Art ist die aufwändigste und damit teuerste.

Warum die Kosten je Bundesland unterschiedlich sind

Die Vermessung ist in Deutschland eine hoheitliche Aufgabe der Länder. Deshalb legt jedes Bundesland die Gebühren in einer eigenen Verordnung fest. In Nordrhein-Westfalen gilt die VermWertKostO, in Brandenburg die VermGebO, in Bayern die Regelungen zur Kostenerhebung im Vermessungswesen. Eine bundesweit einheitliche Zahl kann es daher nicht geben.

Die Gebühren setzen sich meist aus einem Sockelbetrag und einem wertabhängigen Anteil zusammen. Der Sockel deckt den Grundaufwand, der wertabhängige Teil steigt mit dem Bauwert oder dem Bodenwert. Bei Grenzarbeiten kommt der Aufschlag pro Grenzpunkt dazu. Genau diese Struktur bildet der Rechner oben nach, damit die Schätzung realistisch bleibt.

Ausführen darf die amtliche Vermessung nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, kurz ÖbVI, oder das zuständige Katasteramt. ÖbVI arbeiten freiberuflich, sind aber staatlich anerkannt und an die Vermessungsgesetze gebunden. Für einfache Lagepläne ohne Katastereintrag können auch private Vermessungsbüros beauftragt werden.

Wer zahlt die Vermessungskosten?

In der Regel trägt der Grundstückseigentümer die Kosten. Beim Neubau zahlt der Bauherr die Gebäudeeinmessung, da sie für den Katastereintrag vorgeschrieben ist. Wer ein Grundstück kauft und eine Teilung oder Grenzfeststellung benötigt, kommt als neuer Eigentümer dafür auf.

Beim Kauf oder Verkauf können die Parteien frei aushandeln, wer zahlt. Möglich ist, dass eine Seite die gesamten Kosten übernimmt oder beide sie teilen. Wichtig ist, die Vereinbarung im Kaufvertrag festzuhalten, damit später keine Unklarheiten entstehen. Häufig zahlt der Käufer, weil er das größere Interesse an klaren Grenzen hat.

Eine Sonderregel gilt bei der Abmarkung. Nach § 919 des Bürgerlichen Gesetzbuchs müssen sich die Nachbarn an den Kosten beteiligen, wenn Grenzsteine gemeinsam gesetzt werden. Kommt es wegen eines Nachbarstreits zu einer Grenzfeststellung, werden die Kosten oft zwischen den beteiligten Parteien geteilt.

Rechenbeispiel für ein Baugrundstück

Ein Bauherr errichtet ein Einfamilienhaus mit einem Bauwert von 300.000 Euro. Nach Fertigstellung ist die Gebäudeeinmessung Pflicht. Bei diesem Bauwert liegt die geschätzte Gebühr bei rund 1.700 bis 2.300 Euro brutto.

Dasselbe Paar möchte später eine Teilfläche von seinem 600 Quadratmeter großen Grundstück abtrennen, um sie zu verkaufen. Bei einem Bodenrichtwert von 300 Euro pro Quadratmeter ergibt sich ein Bodenwert von 180.000 Euro. Für die Teilungsvermessung mit vier neuen Grenzpunkten fallen etwa 2.700 bis 3.700 Euro an. Zusammen mit Notar- und Grundbuchkosten entsteht so ein spürbarer Kostenblock, den man frühzeitig einplanen sollte.

Wann ist eine Vermessung nötig oder sinnvoll?

In einigen Fällen führt kein Weg an einer amtlichen Vermessung vorbei. Vor dem Hausbau verlangt die Bauaufsicht einen amtlichen Lageplan, und nach der Fertigstellung schreibt das Landesrecht meist die Gebäudeeinmessung vor. Wird ein Grundstück geteilt, ist die Teilungsvermessung zwingend, damit die neuen Flurstücke im Kataster und im Grundbuch entstehen können.

Daneben gibt es Situationen, in denen eine Vermessung zwar keine Pflicht ist, sich aber lohnt. Beim Kauf eines Grundstücks schafft eine Grenzfeststellung Rechtssicherheit, gerade wenn Grenzsteine fehlen oder der Zaunverlauf nicht zum Katasterplan passt. Auch bei einem geplanten Zaun, einer Garage oder einer Grenzbebauung ist es ratsam, den genauen Grenzverlauf vorher zu kennen. So lassen sich spätere Streitigkeiten mit Nachbarn und ein kostspieliger Rückbau vermeiden.

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, ein einmal vermessenes Grundstück müsse nie wieder vermessen werden. Tatsächlich sind für ein Bauvorhaben oft mehrere Messungen nötig, vom Lageplan über die Baukontrolle bis zur abschließenden Gebäudeeinmessung. Jede dieser Leistungen hat einen eigenen Zweck und wird gesondert berechnet.

So lassen sich Kosten sparen

Ein einfacher Hebel ist die Bündelung. Wer mehrere Leistungen gleichzeitig beauftragt, etwa Lageplan und spätere Einmessung beim selben Büro, spart oft einen Teil des Grundaufwands. Ein zweiter Ansatz ist, vorhandene Unterlagen wie alte Katasterauszüge oder frühere Vermessungen bereitzuhalten. Das verkürzt die Recherche und den Zeitaufwand.

Auch ein Vergleich lohnt sich. Zwar sind die amtlichen Gebühren gesetzlich festgelegt, doch bei nicht hoheitlichen Zusatzleistungen und beim Serviceumfang gibt es Spielraum. Holen Sie im Zweifel mehrere Angebote ein und achten Sie darauf, welche Leistungen wirklich enthalten sind.

Häufige Fragen

Ist die Gebäudeeinmessung Pflicht?

In den meisten Bundesländern ja. Nach der Fertigstellung eines Neubaus muss das Gebäude ins Liegenschaftskataster eingetragen werden. Die Frist und die Details regelt das jeweilige Landesrecht.

Wie lange dauert eine Vermessung?

Der reine Außentermin dauert meist wenige Stunden. Bis zum endgültigen Eintrag ins Grundbuch vergehen jedoch oft mehrere Wochen, weil nach dem Grenztermin eine Widerspruchsfrist von in der Regel vier Wochen läuft.

Kann ich mein Grundstück selbst vermessen?

Für eine grobe eigene Orientierung ist das möglich, für amtliche Zwecke jedoch nicht. Rechtsverbindliche Vermessungen mit Katastereintrag dürfen nur ein ÖbVI oder das Katasteramt durchführen.

Nutzen Sie den Rechner oben, um für Ihren konkreten Fall eine erste Kostenschätzung zu erhalten. Für ein verbindliches Angebot wenden Sie sich anschließend an ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro in Ihrer Region.

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